Unser Verfassungsschutz

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Wen oder was schützt der Verfassungsschutz?

Der Verfassungsschutz gibt bekannt, was man nicht mehr sagen bzw. kritisieren kann/darf:

So hat die “Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) und der Verfassungsschutzchef Haldenwang ihren neuen  Verfassungsschutzbericht 2021 vorgestellt.

„Darin wird erstmals ein neu eingerichtetes Beobachtungsobjekt aufgeführt“, meldet die Thüringer Allgemeine. Es handelt sich um „Demokratiefeindliche und/oder sicherheitsgefährdende Delegitimierung des Staates“.

Hier werden die sogenannten Corona-Leugner und Querdenker oder auch Andersdenkende, also Regierungskritiker, erfasst. Im damaligen „geteilten Deutschland“ der ehemaligen DDR, hieß das „Staatsfeindliche Hetze“ und war weit ausdehnbar, um beliebig unbequeme Bürgerrechtler verurteilen zu können.

Also, was darf man sagen, was ist verboten, zu sagen?

Auf rd. 360 Seiten „toben“ sich unsere „Angestellten“ mit Verboten jeglicher Art aus!

Gemessen an der Einwohnerzahl Deutschlands stellt sich die Frage, wer liest überhaupt den Bericht des Verfassungsschutzes? Sicherlich nur ganz wenige Interessierte und Betroffene, die hier aufgeführt werden.

Liest man auch nur einige der hier aufgeführten verbotenen oder unter Beobachtung stehenden Gruppierungen, stellt sich die Frage, ob das alles auch stimmt.

Geschulte „Schreiber“ können sehr überzeugend gewünschte Darstellungen vorbringen, die Wahrheit muss das noch lange nicht sein.

Wer bestimmt denn, was wahr ist und was nicht?

So darf zukünftig keine Kritik  mehr an der Politik geübt werden, insbesondere nicht an den Politikern selbst – ebenso darf die Klimapolitik nicht in Frage gestellt werden. Die Aussagen hierfür sind klar und knallhart definiert.

Also muss man jetzt mit „Wohlwollen“ und Zugeständnissen alle Entscheidungen und Taten der Politiker begrüßen?

Denn nach dem neuen Gesetz könnte sich bei Zuwiderhandlung eine Anzeige des Verfassungsschutzes seine „Aufwartung“ machen; denn die Meinung eines Bürgers dieses Staates wäre demnach als „staatsfeindlich“ einzustufen!

Dazu zählen natürlich auch die Vergleiche mit den Jahren aus 1933 wie auch der ehemaligen DDR!

Damit nicht genug: „Andersdenkende“ sind dann auch unerwünscht, weil nicht verfassungskonform denken!

Wie verhält sich das aber mit einer Demokratie oder der Meinungsfreiheit innerhalb einer Demokratie?

Hier hat nun der Verfassungsschutz seine eigene Gesetzgebung verankert!

Lt. Grundgesetz heißt es doch:

Alle Macht geht vom Volke aus! Stimmt das noch?