Coronavirus, Isolierung, Baby, Fenster
Quelle: Pixabay – Rechtzeitige Gewöhnung

Das neue Maßnahmenpaket der Regierung liest sich wie ein Wunschzettel für einen Bazar.

Der Regel-Mix für die kommende Saison zeigt sich wieder einmal wie ein Chaos im Universum.

Kann- oder Muss-Regeln stehen auf den Plan. Die einzelnen Bundesländer sollen nach Lage entscheiden.

Ein Muss sind FFP2-Masken im Fernverkehr und in Flugzeugen, noch nicht erwähnt, wie es in den öffentlichen Verkehrsmitteln gehandhabt werden soll oder ob alles so bleibt wie bisher.

Maskenpflicht natürlich auch in den Pflegeheimen und Krankenhäusern, versehen mit einem zusätzlichen Test!

Bei  Veranstaltungen oder Restaurantbesuchen ist man ebenfalls verpflichtet, eine Maske zu tragen. Es sei denn, man ist geimpft oder getestet. Hierbei gilt man allerdings nur als geimpft, wenn die Impfung nicht mehr als drei Monate zurückliegt. Sonst gilt man nämlich wieder als ungeimpft!

Im Übrigen kann auch hier das Unternehmen zusätzlich sein Hausrecht ausüben.

Vorgestellt wurde dann noch ein Stufenplan bei ansteigenden Infektionszahlen und wie dieser dann umgesetzt wird.

Einen Lockdown und Schulschließungen soll es diesmal nicht geben – jedoch zeigt die Erfahrung der Vergangenheit, dass auch hier kurzfristig mal die Meinung geändert wurde.

Damit wir aber am „Regel“-Ball bleiben: Auch in Sachen Energiesparen sind Maßnahmen vorgesehen. Es wird so richtig “gemütlich”.

Gemäß zweier vorliegender Entwürfe können Vermieter die Mindesttemperaturen in Mieträumen außer Kraft setzen und während der gesamten Heizperiode, ab 1.10.2022 bis zu deren Ende, um 2 Grad senken. Das heißt für den Mieter: nicht mehr als 20 Grad, und nachts noch einmal 2 Grad weniger.

Hier stellt sich allerdings die Frage, wie es dann mit einer Mietminderung für die Wohnung aussieht? Die meisten Mieten sind hoch und Frieren ist wohl kaum im Mietpreis enthalten.

Nächste aufkommende Frage: Wer haftet, wenn man krank wird, weil man per Verordnung in einer kalten Wohnung leben muss? Wer kommt zum Beispiel für den Verdienstausfall auf? Gesund wird man in einer kalten Wohnung sicher nicht und proviziert die Vieren geradezu, sich zu vermehren.

Auch die Temperaturen für Büroräume sind nicht jedermanns Sache. Ganze 20 Grad sind gestattet, in öffentlichen Gebäuden sogar nur 19 Grad.

All diese Sparmaßnahmen laden eher zu einer „Viren-Party“ ein.

Im Grunde genommen ist das alles unüberlegt, nicht durchdacht, willkürlich zusammengestellt und vor allem inakzeptabel!

Hier wird weder an den Bürger gedacht oder an seine Gesundheit noch an sein Wohlbefinden.

Die Partei „dieBasis“ fordert bereits seit zwei Jahren den sofortigen Stopp sämtlicher Maßnahmen. Diese Maßnahmen schaden der Gesundheit der Menschen, was inzwischen als belegt gelten kann. Ein Beispiel: Der Kinder- und Jugenreport 2022 der DAK, zufinden unter https://www.dak.de/dak/gesundheit/kinder–und-jugendreport-2022-2571000.html#/.

Diese Maßnahmen entbehren jeglicher Vernunft.