Kein Zaun um den Görlitzer Park

Volles Selbstverwaltungsrecht für den Bezirk – Änderung der Landesverfassung durch Volksentscheid

Der Bezirksvorstand Friedrichshain-Kreuzberg der Partei dieBasis fordert den Senat auf, die politische Willensbildung im Bezirk zu respektieren und von der geplanten Einzäunung des Görlitzer Parks Abstand zu nehmen.

Eingang zum Görlitzer Park

Gegen den Willen der Mehrheit der Anwohner und der gewählten Bezirksvertreter plant der Senat eine Einzäunung des Görlitzer Parks, so dass dieser zu bestimmten Zeiten nicht mehr zugänglich sein soll. Begründet wird das mit dem Ziel, den Drogenhandel im Park einzudämmen und die Sicherheit zu erhöhen.

Tatsächlich wird durch eine solche Maßnahme der Drogenhandel vermutlich lediglich in die umliegenden Straßen und Wohngebäude verlagert, gleichzeitig aber die Nutzung des Parks für alle erheblich eingeschränkt. Wir beobachten mit Sorge, dass zunehmend von politischen Organen unter dem Vorwand, Sicherheit zu schaffen, Bürgerrechte eingeschränkt und in die individuelle Lebensgestaltung von Menschen eingegriffen wird. Dabei werden – wie das Beispiel Görlitzer Park zeigt – die mehrheitlichen Wünsche der Bürger und ihre Selbstbestimmung missachtet.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat im Juli einen Antrag des Bezirksamtes Friedrichhain-Kreuzberg auf einstweilige Verfügung gegen den Senat zurückgewiesen. Eine Beschwerde dagegen hat jetzt auch das OVG Berlin zurückgewiesen. Das Bezirksamt hatte versucht, sich damit gegen den Eingriff des Senats in die bezirkliche Selbstverwaltung zu wehren.

Die Gerichte haben nun bestätigt, dass der Bezirk keine echte Selbstverwaltungsrechte hat. Das muss sich ändern: Angelegenheiten, die ganz oder weit überwiegend die Bezirke betreffen, sollten auch in den Bezirken entschieden werden und zwar am besten im Rahmen von Bürgerbefragungen und Bürgerentscheiden.

Damit der Senat sich nicht mehr in Dinge einmischen kann, welche die Bezirke auch in Selbstverwaltung entscheiden und regeln können, ist eine grundsätzliche Änderung der Landesverfassung notwendig, die den Bezirken eine vollwertige kommunale Selbstverwaltung im Sinne des Artikel 28 des Grundgesetzes ermöglicht.

Dazu gehört auch eine Bindung an die Beschlüsse der Bürger, die im Rahmen von Bürger- und Volksentscheiden gefasst wurden. Diese dürfen nicht mehr von repräsentativen Organen aufgehoben oder geändert werden.

DieBasis Friedrichshain-Kreuzberg setzt sich für mehr direkte Demokratie, sowie für eine stärkere Begrenzung und Dezentralisierung von wirtschaftlicher und politischer Macht ein.

Dazu hat der Bezirksverband auf seinem YouTube-Kanal eine Befragung durchgeführt.

Hintergrundinfo: Bezirksautonomie

Die Berliner Bezirke sind aufgrund der Berliner Verfassungskonstruktion keine eigenständigen Gemeinden, sondern nehmen lediglich Verwaltungsaufgaben als nachgeordneter Teil der Einheitsgemeinde Berlin wahr. Das hatte das Bundesverwaltungsgericht bereits in einem anderen Rechtsstreit entschieden.

Das Land kann jedoch nicht gegen sich selbst juristisch vorgehen. Deshalb wurde schon die Klage an sich als rechtswidrig abgewiesen. Auch die Dringlichkeit haben die Gerichte im Rechtsstreit abgestritten: Die Einzäunung sei ja nicht irreversibel.