„Ist es möglich, diese unglaublichen Verwerfungen in unserer Gesellschaft, die im Zuge der Corona-Maßnahmen geschehen vor Gericht darzulegen?“ Eine der spannendsten Fragen, die Teilnehmer gestern Marcel Templin, Antonia Fischer und Dr. Justus P. Hoffmann vom Corona-Ausschuss und der Initiative Corona-Schadenersatzklage stellten.
Bei der Veranstaltung des Landesverbandes Berlin am 29.10.2020 von dieBasis trafen sich neben Mitgliedern Unternehmer.innen und Selbstständige verschiedener Branchen zu einer Informationsveranstaltung. Thema war das anstehende „Class Act“ Verfahren, eine Sammelklage der genannten Zielgruppe, die ein Netzwerk von Anwälten in Deutschland derzeit vorbereitet und den USA und Canada einreicht. Aufgrund von Hygieneschutzmaßnahmen war die Teilnehmerzahl auf 30 Personen begrenzt. Sonst wäre der gesamte Saal voll gewesen!
Die Eingangs erwähnte Frage kann zwar vor Gericht nicht so diskutiert werden. Es ist zu komplex, die Umstände der gesellschaftlichen Verschlechterungen überhaupt zu definieren.
Aber die direkten monetären Schädigungen sind einklagbar. „Wie viel niedriger ist der Umsatz und der Gewinn meines Unternehmens von 2020 gegenüber den letzten Jahren?“ müssen die betroffenen Unternehmer.innen klären, denn dann lassen sich Kausalketten bilden, um die Gründe für diese Verluste zu finden. „Lässt sich der Umsatzrückgang auf die Corona-Maßnahmen zurück führen?“ „Waren die mit dem PCR-Test ermittelten Zahlen die Hauptbegründung für die Maßnahmen?“ „Ist dieser Test dafür geeignet, diese Zahlen zu ermitteln?“ Das sind Fragen, die vor Gericht diskutiert werden können und sollen.
Aufgrund der massiven staatlichen Eingriffe steht unser Land vor bisher noch nicht gekannten Herausforderungen. Unbestreitbar ist, dass alle diese Maßnahmen letztlich auf einem von der Charité entwickelten und von der WHO genehmigten PCR-Test beruhen, der eine bestimmte Virus-RNA-Sequenz nachweisen soll. Die Bundesregierung hat sich einzig und allein auf diesen Test verlassen, welcher bis heute nicht validiert werden konnte, Alternativen wurden nicht geprüft.
Eine ganze Reihe von wissenschaftlichen Fachleuten und Untersuchungen, einschließlich der Erfinder dieser Testmethodik selbst, haben festgestellt, dass eine Eignung der PCR-Testmethode als diagnostisches Mittel nicht gegeben ist!
Infolge der inzwischen durchgeführten massenhaften Tests jedoch, und der aus der bloßen Anzahl von positiven Testergebnissen abgeleiteten Maßnahmen sind wir nun alle von wirtschaftlichen und soziokulturellen Folgen und Schäden in nie dagewesenem Ausmaß betroffen. Es bedarf dringend der Aufarbeitung dieser Tatbestände, und nun auch auf dem Rechtsweg. Sofern den Verantwortlichen schuldhaftes Verhalten nachgewiesen werden kann, müssen diese zur Rechenschaft gezogen werden.
Deshalb haben sich Rechtsanwälte inzwischen zusammengeschlossen, um betroffene Unternehmer zu vertreten und die oben beschriebene Schadensersatzklage in die Wege zu leiten. Den sogenannten „Class Act“ in den USA.
Wir erinnern uns: Die großen Schadensersatzklagen in den USA, unter anderem gegen die deutschen DAX-Konzerne VW und Bayer, begannen mit völliger Unaufgeregtheit auf Seiten der Verantwortlichen: „Wir sehen den Klagen gelassen entgegen und haben uns nichts vorzuwerfen.“ Doch aufgrund der grundsätzlich anderen Rechtsauffassung in den USA kehrte sich dieses Bild bald um, und es ergingen sogar Haftbefehle gegen einzelne verantwortliche Manager.
Wir von der Basisdemokratischen Partei Deutschland sehen uns in der Verantwortung, diesen sachlichen Diskurs in dieser Sache zu fördern. Wir befürworten eine hohe Beteiligung unserer Mitglieder am Class Act. Und freuen uns, Sie auch auf weiteren Informationsveranstaltungen zu begrüßen.
Weitere Informationen finden Sie unter www.corona-schadensersatzklage.de, www.corona-ausschuss.de und www.afa.zone.