Das Land Berlin gliedert sich in zwölf Bezirke und im Jahr 2021 wurde in jedem Bezirk Berlins ein Bezirksverband errichtet. Ein Bezirksverband ist eine regionale Gliederung mit einer eigenen Satzung und einer eigenen rechtlichen Vertretung durch den Bezirksvorstand. Das Parteiengesetz schreibt vor, dass eine Untergliederung mindestens durch eine dreiköpfigen Vorstand vertreten sein muss.
Meinungsbildung
Der lebendige Austausch von Ideen in der Partei und die Meinungsbildung sollte jedoch in kleineren Arbeitsgruppen stattfinden, die nicht unbedingt eine rechtliche Selbstständigkeit haben müssen. Diese Aktivitäten können in Arbeitsgruppen geleistet werden. Dabei kann man folgende Gruppen unterscheiden: Ortsgruppen kümmern sich um lokale auf ein bestimmtes Stadtgebiet bezogene Themen, Fachgruppen behandeln eine politische Frage von übergeordneter Tragweite und Projektgruppen bereiten ein bestimmtes Ereignis vor.
Die Arbeitsgruppen im Detail
Bisher wurden im Landesverband Berlin eine Ortsgruppe Marzahn-Hellersdorf und eine Fachgruppe Direkte Demokratie und Volksentscheid gegründet. Sie können über ihre Sprecher erreicht werden und haben ein eigenes Postfach im Landesverband Berlin.

