Die Gefährlichkeit von Corona wurde nun nach fast drei Jahren heruntergestuft und mit einer Grippe gleichgestellt. Die damit verbundenen Corona-Maßnahmen wurden reduziert und den einzelnen Bundesländern zur Entscheidung übergeben.
Dabei soll die besagte, noch immer hochansteckende Virus-Variante XBB.1.5, sich nicht nur in unserer Stadt, sondern gleichzeitig in der ganzen Welt weiter ausbreiten. Und trotz dieser hochansteckenden Virus-Variante soll die Maskenpflicht nun aufgehoben werden.
Noch im vergangenen Monat wurde beschlossen, die Maskenpflicht über den 31.12.2022 zu verlängern. Jetzt aber ist die Wahlwiederholung in Berlin angesagt und da will man sicher mit solchen Entscheidungen punkten, um Wählerstimmen zu gewinnen.
Wie aber sieht der Masken-Fall für uns aus?
Corona-Viren sind also keine „Kurzstreckenläufer“, sonst würden sie uns ja in öffentlichen Verkehrsmitteln anstecken. Brauchen wir deshalb dort keine Masken mehr tragen – weiterhin aber auf den Langstrecken der Bahn und in Reisebussen!
Wie gut, dass Corona-Viren „intelligent“ sind und sich – wohl vertraglich – mit unserem Bundesgesundheitsminister in ihrer Wirkung abgesprochen haben.
Abgesehen von den vielen unüberschaubaren und fragwürdigen Entscheidungen, was das Tragen von Masken angeht, ist das Tragen der Masken selbst für die Gesundheit nicht ungefährlich!
Erinnert man sich noch an die Anweisung der GdP, dass gerade FFP2-Masken nur maximal 70 Minuten am Stück getragen werden dürfen und dann eine lange maskenfreie Atmung nötig ist, und das auch nur bei (regelmäßiger) ärztlicher Betreuung? Die Fortsetzung der Maskenpflicht passt in kein Gesundheitskonzept.
Das Auslaufen der Maskenpflicht betrifft aber auch nicht alle Bereiche; in Arztpraxen, Pflegeheimen oder Krankenhäusern wie auch in verschiedenen Gerichten, soll das Tragen von gesundheitsgefährdenden Masken beibehalten werden.
Diese erneute Verlängerung für die übrig gebliebene Maskenpflicht soll erst einmal bis zum 7. April 2023 gelten, so die kürzlich getroffene Entscheidung.
Und wieder eine Kehrtwende: Nun sollen zum 2. Februar 2023 weitere Einschränkungen aufgehoben werden, da „nicht mehr nötig“.
Wann und wie werden die Karten aber wieder neu gemischt?