80 Todesfälle durch Impfung laut PEI
Wann darf ein Mensch töten? Um diese Frage ging es bei der 95. Sitzung des Corona Ausschusses. Die Antwort ist eindeutig, Töten ist eine Straftat. Die Frage erhob Rechtsanwalt Jürgen Eskes mit Blick auf die erneute Debatte eines Impfpflichtgesetzes im Bundestag. Laut Paul-Ehrlich-Institut sind Menschen an der Spritze gestorben. Das P-E-I spricht von 80 Todesfällen, möglicherweise wurden nicht alle Todesfälle gemeldet, sodass die Zahl noch höher liegen könnte. Wird eine Tat begangen und wird dabei wissentlich der Tot von Menschen in Kauf genommen, so handelt es sich um ein Tötungsdelikt. Bei einer Verabschiedung eines Impfpflichtgesetzes durch den Bundestag wird dieser Tötungsvorgang, so Rechtsanwalt Eskes in Gang gesetzt.
„Wie kann man als Abgeordneter ein Gesetz auf den Weg bringen, wo sicher ist, dass es zu weiteren Todesfällen kommen wird?“
Jürgen Eskes
Die Begründung, dass ohne die Spritze noch mehr Menschen sterben würden, ist nach Jürgen Eskes juristisch nicht wirksam. im § 35 Strafgesetzbuch wird eine Strafe bei einem Tötungsdelikt nur ausgeschlossen, wenn es um einen unentscheidbaren und menschlichen Konflikt geht. Es besteht beispielsweise eine eigene Betroffenheit. Bei der Abstimmung im Bundestag besteht für die Abgeordneten diese eigene Betroffenheit nicht. Jeder Abgeordnete, der möglicherweise für ein Impfpflichtgesetz stimmt, zwingt zu einem Tötungsdelikt und macht sich damit strafbar.
Quelle: Paul-Ehrlich-Institut – 16.03.2022 21:36
Website: Jürgen Eskes
Video: Corona-Ausschuss 95 – Odysee