LaPa – Landesparteitag Berlin 2023

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Hier findet ihr die Dokumente, die zum Landesparteitag 2023 von Relevanz sind als Download.

Voranmeldung

Anträge

Sachanträge für den Landesparteitag 2023

Sachantrag organisatorisch – LP23_Sach_org_nr01

Abstimmungsfähiger Wortlaut:
Der Landesparteitag beauftragt den Landesvorstand, eine Ständige
Änderungskommission einzurichten.
Die ständige Änderungskommission soll kontinuierlich Anträge zu Satzung und
Ordnungen, Sachanträge sowie Vorlagen zu Wahlprogrammen, Positionspapieren und
sonstigen offiziellen Dokumenten des LV Berlin annehmen und in einen
Änderungsprozess geben. Hierzu gehört das sichten, bündeln, prüfen auf formelle
Richtigkeit und die parteiinterne, aktuelle Veröffentlichung. Mehrere Anträge zu
demselben Sachverhalt/Dokument sollen zu einem beschlussfähigen Antrag
zusammengeführt werden. Bei komplexen Abstimmungen werden Konsensierungen
durchgeführt. So bearbeitete Anträge sollen für die jeweils nächste
Mitgliederversammlung zur Abstimmung an die Antragskommission gem. Satzung
übergeben werden.
Die erste Dokumentenversion für Arbeitsabläufe und Berechtigungen sollen in einer
Konsensierung mit Beteiligungsmöglichkeit sämtlicher Berliner Parteimitglieder erstellt werden.

Kommentar des Einreichers:
Die Fristen in Satzung und der Geschäftsordnung für Parteitage erlauben nur wenige
Wochen der Antragsbearbeitung. Ein wesentliches Manko hierbei ist die Frist für die
Einberufung der Antragskommission „6 Wochen vor einer ordentlichen Versammlung“.
Zeitaufwändige Debatten und Konsensierungen zu den vorliegenden Anträgen sind
dadurch kaum möglich.
Dieser Antrag basiert auf den Erfahrungen der Antragskommissionen für die
Landesparteitage in Berlin 2021 und 2023, sowie zum Bundesparteitag 2023 in Bonn.
Die Mitglieder der Antragskommissionen wünschen sich eine deutlich längere
Bearbeitungs- und Vorbereitungsdauer.
Eine ständige Änderungskommission könnte die Themen inhaltlich und zeitlich
entflechten und das ganze Jahr über Konsensierungen zu komplexen oder
kontroversen Themen anstoßen (Unterstützung von einer AG für
Abstimmungen/Konsensierungen wäre sehr hilfreich).

Sachantrag politisch – LP23_Sach_pol_nr01

Abstimmungsfähiger Wortlaut:
Der Landesparteitag beschließt eine Volksabstimmung zur vorzeitigen Beendigung der
Wahlperiode des Berliner Abgeordnertenhauses durchzuführen.(gem. der Berliner
Landesverfassung, Artikel 54 Absatz (3) Die Wahlperiode kann auch durch
Volksentscheid vorzeitig beendet werden.)
Der Themenvorschlag / Arbeitstitel lautet „Demokratieentscheid“. Ziel ist die
Entlassung der Volksvertreter aus dem Amt, weil der Volksentscheid „Deutsche
Wohnen enteignen“ trotz einer mehrheitlichen Zustimmung durch die Bevölkerung
nicht umgesetzt wird. Der Volksentscheid soll erwirken, dass die Volksvertreter den
erklärten Willen des Volkes in die Tat umsetzen und so Ihren Auftrag als gewählte
Volksvertreter erfüllen.
Sollte sich das Vorhaben im Laufe der Vorbereitung als nicht mehr durchführbar, oder
als strategisch parteischädigend erweisen, so kann der Vorstand diesen Beschluss
über eine Mitgliederabstimmung aussetzen.
Bei Terminlichen Problemen (Abstimmung fällt mit der Wahl des nachfolgenden Abgeordnetenhauses zusammen) kann der Volksentscheid vorbereitet und auf die
nächste Wahlperiode des Abgeordnetenhaus angewendet werden.

Kommentar des Einreichers:
Hintergrund
(https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/)
Am 26. September 2021 haben sich bei dem „Volksentscheid über einen Beschluss
zur Erarbeitung eines Gesetzentwurfs durch den Senat zur Vergesellschaftung der
Wohnungsbestände großer Wohnungsunternehmen“ 57,6 Prozent der
Wahlberechtigten, die ihre Stimme abgegeben haben, für die Volksinitiative
ausgesprochen.
Zur Prüfung der Möglichkeiten, Wege und Voraussetzungen der Umsetzung des
Volksentscheids hat der Berliner Senat eine Kommission eingesetzt. Hier können Sie
sich über die Arbeit der Expertinnen und Experten informieren.
Am 29.03.2022 hat der Senat von Berlin die Expertenkommission einberufen. Die
benannten Mitglieder haben den Auftrag, die Verfassungskonformität einer möglichen
Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände zu untersuchen.
Der Expertenbericht wurde im Juni 2023 fertiggestellt und kommt zu dem Schluss,
dass eine Enteignung und somit eine Umsetzung des Volksentscheids rechtlich
möglich erscheint.(https://www.berlin.de/kommission-vergesellschaftung/_assets
/abschlussbericht_vergesellschaftung-grosser-wohnungsunternehmen-
230627.pdf?ts=1697444814
)
Position Franziska Giffey, SPD:
Die zum Zeitpunkt des Voklsentscheids regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey
erklärte öffentlich, dass Sie eine Umsetzung „nicht mit meinem Gewissen vereinbaren“
kann.
Das bedeutet. dass in einer SPD geführten Regierung nicht mit einer Umsetzung zu
rechnen ist.(https://checkpoint.tagesspiegel.de/langmeldung
/WmJlCXbmgq3BA9YGNkxQv
)
Position Kai Wegner CDU:
Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) begrüßte die Pläne für einen
zweiten Volksentscheid. “Wenn die Initiative das jetzt vorbereitet, könnte das mal für
Klarheit sorgen”, sagte er nach einer Sitzung des Senats am 26. September, nachdem
das Vorhaben bekannt wurde. “Ich bin mir ganz sicher, dass Gerichte dazu dann auch
Stellung nehmen werden. Dann haben wir Klarheit in der Sache.” Seine persönliche
Einschätzung zu dem Thema habe sich nicht geändert: Enteignung oder
Vergesellschaftung schaffe keine einzige Wohnung.
Das bedeutet, dass in einer CDU geführten Regierung nicht an einer Umsetzung
gearbeitet wird. Der Volkswille wird also nicht durch die Volksvertreter umgesetzt.
Wichtiger Status zu DWenteignen:
Die Initiatoren haben im September 2023 einen zweiten Volksentscheid, dann mit einer
erarbeiteten Gesetzesgrundlage angekündigt. Ob dies erfplgreich und termingerecht
stattfinden wird ist nicht bekannt.(https://dwenteignen.de/aktuelles/neuigkeiten
/initiative-kuendigt-gesetzesvolksentscheid-an
)
Das bedeutet, dass sich ein „Volksentscheid Demokratie“ von dieBasis, terminlich mit
einem zweiten „Volksentscheid Deutsche Wohnen enteignen“ von DWenteignen
überschneiden könnte. Aus diesem Grund und auch weil die Erarbeitung noch einiges
an Vorab-Recherche erfordert, ist in dem Antrag eine Ausstiegsklausel für den LaVo
vorgesehen.
Nach dem Volksentscheid ist vor dem Volksentscheid.
Entsprechende Volksentscheide sollen so oft durchgeführt werden, bis ein neu
gewähltes Abgeordnetenhaus eine Umsetzung des Volksentscheids erkennbar in
Arbeit genommen hat.

Dokumente Landesverband

Dokumente Bundesverband

Dokumente für den Landesparteitag