Aktuelles Zur Bundestagswahl in Berlin

Mit Bedauern müssen wir mitteilen, dass aus formalen Gründen die Berliner Landesliste zur Bundestagswahl von der Wahlkommission nicht zugelassen wurde.

Dies hat zur Folge, dass wir mit der Bundestagswahl Zweitstimme in Berlin nicht wählbar sein werden. Die Spalte der Berliner Zweitstimme auf dem Wahlzettel ist daher leer.

Eine Beschwerde bei der Wahlkommission hat leider keine Wirkung erzielt.

Info für Pankower: Zusätzlich hat sich in Pankow ergeben, dass unser Direktkandidat für die Erststimme aus persönlichen Gründen zurücktreten musste, weswegen bei der Bundestagswahl dort dieBasis gar nicht gewählt werden kann.


Unsere Empfehlung ist daher, die Zweitstimme leer zu lassen, um im Mindestmaß dieBasis prozentuell zu unterstützen.

In sämtlichen anderen Bundesländern sind wir zugelassen und auch mit der Zweitstimme wählbar. Dieser Fehler ist also nur in Berlin. (Unsere Stellungnahme ist anbei.)
Wir bedauern diesen Vorfall sehr, haben aber nun noch mehr Ansporn für das Abgeordnetenhaus und die Bezirksverordnetenwahl (BVV). Diese sind von diesem Fehler nicht betroffen.
Basisdemokratie wollen wir so oder so umsetzen, dafür braucht es nicht zwingend einen sofortigen Wahlerfolg. Die Strukturen für eine zukunftsfähige Politik errichten wir in diesem Moment.

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Stellungnahme des Landesvorstandes Berlin zur Zurückweisung der Beschwerde der Nichtzulassung der Bundestagsliste in Berlin

Somit: keine Möglichkeit als Berliner Wahlberechtigter bei der Zweitstimme zur Bundestagswahl dieBasis zu wählen

Liebe Mitglieder, leider hat heute der Bundeswahlausschuss unsere Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Berliner Liste zur Bundestagswahl abgewiesen.

Das heißt jeder Wahlberechtigte mit Berliner Hauptwohnsitz wird bei der Bundestagswahl seine Zweitstimme nicht an dieBasis geben können.
Das betrifft nicht die Direktkandidaten und auch nicht die Abgeordnetenhauswahl und die BVV und auch nicht die anderen Bundesländer. In allen anderen Bundesländern sind wir zugelassen und dazu wollen wir den anderen Landesverbänden natürlich herzlich gratulieren.

  • Was war passiert?
    Hintergrund war, dass auf dem Formblatt 20 der Landesliste nur ein Landesvorstandsmitglied unterschrieben hatte anstatt drei. Dieser Fehler fiel um 17:30 Uhr am Tag der Abgabe auf. Um 18:47 Uhr waren die fehlenden Unterschriften auf dem richtigen Formblatt nachgereicht. Leider ist jedoch 18:00 Uhr absolutes Fristende gewesen, so dass man diese beiden nachgereichten Unterschriften als verspätet und damit nicht gültig angesehen hat.
  • Wie kam es zu dieser Katastrophe?
    Unser Wahlbeauftragter Wilfried, war in den letzten zwei Wochen vorher leider überlastet, weil er gleichzeitig eine Nachholung einer Bezirksaufstellung durchführen, sich um den Ersatz einer Vertrauensperson für die Abgeordnetenhaus-Liste kümmern und alles andere koordinieren und sammeln musste und dazu noch krank wurde und phasenweise Fieber hatte. Dennoch war er überzeugt alle Unterlagen rechtzeitig korrekt abzugeben. Allerdings wurden die Fristen immer knapper und er konnte sich nur noch auf die Einhaltung der Frist selbst konzentrieren, hat sich darauf fokussiert und aus den Augen verloren sich Hilfe zu holen, und die Unterlagen zeitig im Vorfeld abzugeben .. so wie er es selbst allen Bezirken noch geraten hatte.
  • Warum wurde die Beschwerde zurückgewiesen?
    Unsere Begründung der Beschwerde war, dass objektiv die erforderlichen Unterschriften in Form von Unterstützungsunterschriften von genügend Landesvorstandsmitgliedern fristgerecht vorlagen. Der Bundeswahlleiter dem der Wahlausschuss gefolgt ist, meinte dagegen die Unterschriften müssten, mit dem Inhalt des Formblatts nach § 39 Abs. 1 BWO vorliegen. Die Unterschriften auf Unterstützungsformblättern würden nicht reichen.

Wir halten dies für unzutreffend, denn das Gesetz kennt überhaupt keine Unterstützungsunterschriften, sondern spricht immer nur von Unterschriften der Landesliste. Und genau dies fordert § 39 Abs. 2 BWO auch von den 3 Vorstandsvertretern. Nach der Logik des Bundeswahlleiters wären damit auch alle Unterstützungsunterschriften ungültig, da sie keine “Unterschriften der Landesliste” wären, die das Gesetz aber erfordert.

  • Gibt es noch eine Möglichkeit etwas daran zu ändern?
    Der ordentliche Rechtsweg ist mit Zurückweisung der Beschwerde zu Ende. Eine weitere Instanz ist nicht vorgesehen. Wir können noch Verfassungsbeschwerde dagegen beim Bundesverfassungsgericht einlegen, was wir voraussichtlich auch tun werden, allerdings sind Erfolgsaussichten dort nicht sehr groß und könnten schon an der Zulassung scheitern.
  • Welche Konsequenzen zieht ihr daraus?
    Wir tragen dafür natürlich insgesamt die Verantwortung. Es liegt hier nicht nur ein belangloser Fehler vor, sondern ein derart schwerwiegender, dass es mit Entschuldigungen selbst nicht mehr getan ist. Daher werden euch wie angekündigt als Bereichsverantwortlicher Wilfried Meyer und als Gesamtverantwortlicher Henning Hacker vom Landesvorstand als Verantwortliche ihren Rücktritt anbieten. Eine Konsensierung dazu wird vorbereitet und in Kürze unter den Berliner Mitgliedern durchgeführt.

Als Landesvorstand können wir uns nur aus ganzem Herzen bei euch allen entschuldigen. ???? Wir müssen in den anderen Bundesländern statt mindestens 5% nun 5,2% erreichen.

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Kleine Wahlanleitung, gerne auch zum Teilen für eure Gleichgesinnten.

Du kannst in Berlin aufgrund eines Formfehlers leider nur 4 statt 5 Stimmen für die Basis abgeben:
1) Für den Bundestag wählst du auf der linken Seite des Stimmzettels mit der Erststimme den Direktkandidaten für deinen Wahlkreis (in Berlin entspricht das bis auf wenige Ausnahmen den Bezirken). Hier kannst du den Kandidaten für dieBasis wählen. Nur in Pankow ist der Direktkandidat zurückgetreten, daher kann in Pankow kein Direktkandidat für dieBasis gewählt werden. Du kannst in Pankow aber unbesorgt einen anderen Direktkandidaten wählen.
2) Für den Bundestag wählst du mit der Zweitstimme auf der rechten Seite des Stimmzettels eine Partei. Hier ist in Berlin dieBasis nicht gelistet. Wenn du dieBasis unterstützen möchtest, lässt du diese Seite leer. Jede andere Kennzeichnung des Wahlzettels kann dazu führen, dass dieser insgesamt als ungültig gewertet wird. Mit jeder Stimme, die für eine andere Partei abgegeben wird, müssen unsere Basistas im Bundesgebiet mehr Stimmen für sich gewinnen.
3) Für das Abgeordnetenhaus Berlin wählst du in deinem Wahlkreis (es gibt 78 in Berlin) auf der linken Seite des Stimmzettels den Direktkandidaten für für das Abgeordnetenhaus. Hier können die Kandidaten für dieBasis gewählt werden.
4) Für das Abgeordnetenhaus Berlin wählst du auf der rechten Seite des Stimmzettels eine Partei. Hier ist dieBasis für Berlin wählbar.
5) Für die Bezirksverordnetenversammlung kann nur eine Partei gewählt werden, für die Bezirke gibt es keine Direktkandidaten. Hier ist dieBasis für alle Bezirke wählbar.

Es wäre schön, wenn viele von uns zusammen zur Wahl gehen, angepasst an die Wetterlage mit grünen, blauen, roten oder gelben Regenschirmen. Direkte Wahlwerbung ist am Wahltag nicht erlaubt.

Sollte jemandem aufgrund eines Maskenattestes der Zutritt zum Wahllokal verweigert werden, solltet ihr das genau dokumentieren. Zeugen, Ort, Uhrzeit, exakte Aussagen seitens der Wahlhelfer.

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Und immer daran denken:

dubistdieBasis für die Veränderung